Bungee-Start eines ASW15

Wir haben gestern Aben ein bisschen herumgespielt, wie du sehen kannst, funktioniert das Bungee gut!

https://www.youtube.com/watch?v=fmBJgYXBOUQ

https://www.youtube.com/watch?v=Z4lRHTnG0EM

Und nicht vergessen:

Modellflieger feiern 40 jähriges Jubiläum in Elten

Die rund 50 Mitglieder der bereits 1983 durch Vorstandsmitglied Hans Frericks gegründeten Modellflugabteilung des AeroClub Emmerich feiern das 40. Jubiläum auf ihrem Fluggelände an der Sonderwykstraße. Ab 13:00 Uhr kann man am Samstag, 17. Juni 2023 große und kleine Modelle in der Luft und am Boden bestaunen und viele Information rund um das naturverbundene Hobby Modellfliegen erhalten. Aufgrund der Sackgassenlage empfiehlt sich bestens eine Anreise per Fahrrad.

Vom Tichelkamp aus ist die Zufahrt beschildert. Auch für das leibliche Wohl wird gesorgt, so dass man sich genüsslich die Flugvorführungen live anschauen kann. Der Eintritt ist natürlich kostenfrei.

Von Pures bis ASK21

Im März 2021 wurde Vincent Mitglied unseres Vereins. Ich erinnere mich noch an die ersten vorsichtigen Flüge mit meinem 2-Meter-Segelflugzeug Pures. Ich weiß nicht, wer nervöser war, Vincent oder ich! Schnell wurde klar, dass ich mir keine Sorgen um Vincents Flugkünste machen musste.

Die erste Fluege mit einen Pures Segler.

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EU-Recht unbemannten Flugsysteme

Ab dem 31. Dezember 2020 gilt ein neues EU-Recht für den Betrieb aller unbemannten Flugsysteme (Drohnen, Modellflugzeuge, Race-Kopter, etc.). Teil dieser neuen Regularien werden auch drei Typen von Bescheinigungen sein, mit denen die Piloten ihre Kenntnis über den Rechtsrahmen nachweisen, in dem sie ihr Fluggerät betreiben. Was es dabei zu beachten gibt, ist anschaulich auf der DMFV-Website zusammengefasst.

Per 31 Dec gelden de nieuwe EU-regels. Via KNVvL kun je meer info vinden over de situatie in Nederland. Maar uiteraard zijn we een Europa, met overal gelijke regels dus het maakt niet uit welke regels je volgt. (sprak hij hoopvol.)

Für Leute mit zu viel Freizeit: Die Offizielle Doku, oder hier wählst du dass in deine eigene Sprache

Was ist neu..

Wichtig: Es ist jetzt auch Pflicht die UAS Betreiber Nummer auf sein Flugzeug zu haben. Hier die Mail die jeder bekommen hat: (würde gesendet von ‘newsletter@daec.de’)

Liebe Modellfliegerin, lieber Modellflieger,

wie bereits vor einigen Monaten angekündigt meldet die Bundeskommission Modellflug im DAeC ihre Mitgliederdaten zur Registrierung im Sinne der neuen EU-Drohnenverordnung DVO (EU) 2019/947 an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Nun sind die technischen Voraussetzungen für die Sammelregistrierung beim LBA geschaffen und die Meldung unserer Mitglieder wird in den kommenden 48 Stunden geschehen. Sie erhalten anschließend eine Bestätigungsmail des LBA über die erfolgreiche Registrierung an die bei uns angegebene E-Mail-Adresse.

Wie geht es weiter?

– Klicken Sie auf https://exam.lba-openuav.de/
– Klicken Sie auf „Passwort vergessen“.
– Geben Sie als Benutzername Ihre bei uns angegebene Mailadresse an.
– Nach dem Absenden wird Ihnen eine Mail zugesendet.
– Klicken Sie in der erhaltenen Mail auf den angezeigten Link.
– Geben Sie ihr gewünschtes Passwort ein und klicken Sie auf „zurücksetzen“.
– Nun können Sie sich mit Ihrer Mailadresse und Ihrem angegebenen Passwort anmelden.
– Auf der folgenden Seite wird Ihnen nun die eID (UAS-Betreiber-Nummer) angezeigt.

Die UAS-Betreiber-Nummer muss nun auf all Ihren Flugmodellen und Drohnen vermerkt werden und ersetzt das bisher notwendige Adressschild. Die eID muss nicht mehr feuerfest ausgelegt sein und kann per Aufkleber oder Filzstift vermerkt werden. Außerdem muss sie nicht mehr von außen lesbar sein, sondern kann beispielsweise auch unter der Kabinenhaube angebracht werden.
Die letzten drei Stellen der eID (hinter dem Bindestrich) sind eine PIN, die wie eine solche behandelt werden muss.
Die UAS-Betreiber-Nummer (eID) ist nicht zu verwechseln mit der Fernpiloten-ID. Diese dient der internen Verwaltung beim LBA und wird nicht benötigt.
Beachten Sie auch die Hinweise im grünen Kasten auf der LBA-Website.
Noch ein Hinweis: Weiter unten auf der angezeigten Seite haben Sie die Möglichkeit, den Kompetenznachweis A1/A3 zu absolvieren. Dieser Kompetenznachweis ist für unsere Mitglieder nicht erforderlich, sofern der Flugbetrieb zu Hobby- und Freizeitzwecken und im Inland stattfindet. Verbandsmitglieder sind berechtigt, ihre Fluggeräte nach nationalem Luftrecht weiter zu betreiben. Weiter gültig bleibt für diese Mitglieder auch der Kenntnisnachweis, wie er seit 2017 in LuftVo §21a gefordert ist.
Wir wünschen viel Freude an unserem gemeinsamen Hobby und freuen uns auf den Saisonstart.

Bundeskommission Modellflug, Deutscher Aero Club e.V., Hermann-Blenk-Str. 28, 38108 Braunschweig
Telefon: 0531 23540 – 56, E-Mail: s.brandes@daec.de


Wenn die Mail nicht angekommen ist, wäre es gute Sache die liebe Leute bei DAeC mal an zu rufen.

 

Und lasst uns hoffen dass das Reservierung System nie wieder gebraucht wird:  Platzanwesenheit Reservierung. 


We mogen voorlopig weer met 20 man tegelijk op het veld zijn. Dus dat houdt in dat we normaal kunnen vliegen. (met inachtneming van de bekende voorwaarden.


Daarnaast is nu het aanwezig zijn van het UAS – registratie nummer op het model verplicht. (zie het verhaal van de KNVvL, en het aanvragen bij de RDW.  (Als dit niet klopt, hoor ik het graag!)


Laten we hopen dat onderstaande link nooit meer nodig is: Reserverings scherm 

groeten,

Kees

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