Geschäftsordnung

GESCHÄFTSORDNUNG des Aeroclub Emmerich e.V / Abteilung Modellflug

(Note: Die Deutsche Text ist leitend, die Übersetzung in andere Sprachen werden von einer AI gemacht, diese Übersetzung ist nur da als extra Service für unsere nicht-Deutsche Kollegen.)

§ 1 Vorstand

Der Vorstand der Abteilung Modellflug besteht aus:

  1. Abteilungsleiter
  2. Stellvertretend Abteilungsleiter
  3. Verantwortlicher für Finanzen (Kassierer)
  4. Schriftführer
  5. Erweiteter Vorstand

§ 2 Wahl des Vorstandes

Der Vorstand wird in folgenden Abständen von der Mitgliederversammlung neu gewählt:

  1. Abteilungsleiter Neuwahl im Jahr 2024, alle drei Jahre
  2. Stellv. Abteilungsleiter Neuwahl im Jahr 2026, alle drei Jahre
  3. Kassierer Neuwahl im Jahr 2026, alle drei Jahre
  4. Schriftführer Neuwahl im Jahr 2025, alle drei Jahre
  5. Erweiteter Vorstand Hans Frericks ist auf Dauer zum erweiterten Vorstand bestellt worden.

§ 3 Rechnungsprüfer

1. Rechnungsprüfer: Wird alle zwei Jahre neu gewählt

2. Rechnungsprüfer: Wird alle zwei Jahre neu gewählt

Die Rechnungsprüfer werden nicht chronologisch alle zwei Jahre neu gewählt, so ist sichergestellt, dass jährlich ein neuer Rechnungsprüfer die Aufgaben übernimmt.

§ 4 Mitgliedschaft

Der Aufnahmeantrag ist schriftlich per Vordruck einzureichen, eine Aufnahme ist nur mit der Erteilung einer Einzugsermächtigung per SEPA Lastschriftmandat möglich.

Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme in den Aeroclub Emmerich e.V / Abteilung Modellflug.

§ 5 Beiträge

Die Höhe der Beiträge werden je nach Geschäftslage jährlich durch die Mitgliederversammlung festgesetzt. Die Beiträge sind jeweils jährlich zum 01.05 des neuen Geschäftsjahres zu entrichtenund werden bei Mitgliedern mit erteiltem SEPA Lastschriftmandat vom jeweiligen Konto einbehalten.

Volljährige Mitglieder

Die Aufnahmegebühr beträgt für das Jahr 2023: 50,– EURO

Der Jahresbeitrag beträgt für das Jahr 2023: 90,– EURO

Jugendliche Mitglieder bis zum 18. Lebensjahr

Die Aufnahmegebühr beträgt für das Jahr 2023: 50,– EURO

Der Jahresbeitrag beträgt für das Jahr 2023: 60,– EURO

Im Mitgliedsbeitrag ist die Versicherungsgebühr für den DAEC enthalten, Mitglieder die in einem anderen Verband organisiert sind, müssen einen Jahresbeitrag in Höhe von 45,– EURO entrichten.

§ 6 Ehrenmitgliedschaft

Mitglieder mit einer 10-jährigen Vereinszugehörigkeit und dem Erreichen des 80. Lebensjahres, werden zu Ehrenmitgliedern ernannt.

§ 7 Kündigung der Mitgliedschaft

Eine Kündigung aus dem Aeroclub Emmerich e.V. ist schriftlich bis zum 30.09 des jeweiligen Kalenderjahres einzureichen, sonst fallen für das jeweilige Mitglied weiterhin die vollen Beiträge an, die zu entrichten sind.

§ 8 Schlüssel / Vereinsgelände

Jedes Mitglied erhält nach einer Mitgliedschaft von ca. sechs Monaten und dem sicheren Umgang mit einem Modellflugzeug einen Schlüssel für die Geländeschranke und der Vereinshütte.

Der Schlüssel wird vom Vorstand per Vordruck mit Unterschrift dem jeweiligen Mitglied ausgehändigt.

Der Schlüssel ist bei einer Kündigung aus dem Aeroclub Emmerich e.V an den Vorstand zurückzusenden.

Sollte eine Rücksendung nicht erfolgen, wird eine Gebühr in Höhe von 15,– EURO erhoben.

§ 9 Kenntnisnachweis / EU-Registrierung / Lärmpass

Jedes Mitglied ist verpflichtet den Kenntnisnachweis für den Modellflug über seinen jeweiligen Verband zu beantragn und beim Flugbetrieb mitzuführen und ggf. vorzuzeigen.

Seit dem 01.Mai.2021 besteht eine EU-Registrierungspflicht für alle Betreiber von unbemannten Luftfahrzeugen.

Alle Mitglieder (auch Gsstflieger) sind verpflichtet gemäß EU-Durchführungsverordnung ihre Registrierunsnummer (eID) an geeigneter Stelle an ihrem Flugmodell anzubringen. Die Registrierung ist beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zu beantragen.

Der Aeroclub Emmerich e.V. ist berechtigt für alle Modelle mit Verbrennungsmotoren eine Lärmmessung durchzuführen, ein Flugbetrieb ohne Lärnpass ist nicht gestattet. Der Aeroclub Emmerich e.V. erhebt eine Gebühr in Höhe von 5,– EURO für die Erstellung des Lärmpasses, die der Vereinskasse zu Gute kommt.

Verantwortliche Person: Kees Blokland

§ 10 Flugbuch

Der Aeroclub Emmerich e.V. ist gesetzlich verpflichtet, seinen Flugbetrieb anhand eines Flugbuches zu dokumentieren.

Jedes Mitglied hat sich vor dem aktiven Umgang mit seinem Modellflugzeug mit Beginn und Ende am jeweiligen Flugtag im ausgelegten Flugbuch im Clubheim einzutragen. Es gilt darüberhinaus die jewelis gültige Flugordnung.

§ 11 Platzinstandhaltung

Alle Mitglieder haben sich aktiv an der Erhaltung des Modellfluggeländes, jeder nach seinen persönlichen Möglichkeiten, zu beteiligen. Auf der Jahreshauptversammlung wird dazu jährlich ein gemeinsammer Termin zur Platzpflege beschlossen. Das Modellfluggelände ist nach jeder Benutzung sauber zu verlassen.

§ 12 Flugplatzordnung

Weitere Bestimmungen sind in einer Flugplatzordnung geregelt.

Emmerich / Elten, 18.03.2023

Dieses Dokument ist maschinell erstellt und ohne Unterschrift gültig!

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Abteilungsleiter Stellv. Abteilungsleiter

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